Fragen zum Beitragsbescheid?

Der Beitrag bemisst sich nach dem Bescheid des Finanzamts für 2021 über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag gemäß §§ 7 – 10 a GewStG. Liegt ein Gewerbeertrag nicht vor oder ist dieser mit 0,00 Euro festgesetzt worden, so ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb heranzuziehen (Steuerbescheid 2021).

Es wird der ungeteilte Gewerbeertrag bzw. der ungeteilte Gewinn vor Anwendung eines Freibetrages herangezogen.

Grundbeitrag

Der Grundbeitrag beträgt jährlich für:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag bis 5.200 Euro: 120 Euro
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag über 5.200 Euro bis 30.000 Euro: 180 Euro
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag über 30.000 Euro: 260 Euro
  • Juristische Personen und GmbH & Co. KG: 390 Euro                                                         

Zusatzbeitrag

Für Betriebe, die in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft einschließlich GmbH & Co. KG geführt werden, wird bei der Berechnung des Zusatzbeitrages ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro berücksichtigt.

Die Berechnung des Zusatzbeitrages erfolgt prozentual gestaffelt:

  • Bis zu einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn in Höhe von 90.000 Euro: 1,25 Prozent
  • Für den Gewerbeertrag bzw. Gewinn, der über 90.000 Euro bis einschließlich 115.000 Euro liegt: 0,9 Prozent
  • Für den Gewerbeertrag bzw. Gewinn, der über 115.000 Euro hinausgeht: 0,4 Prozent

Beispiel zur Berechnung des Beitrags

Der Gewerbeertrag aus dem Jahr 2021 beträgt 200.000 Euro.

Grundbeitrag

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 260 Euro
  • Juristische Personen und GmbH & Co. KG: 390 Euro

Zusatzbeitrag

Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH & Co. KG
Nach Abzug des Freibetrages in Höhe von 24.500 Euro beträgt die Berechnungsgrundlage 175.000 Euro

90.000 Euro x 1,25 Prozent = 1.125 Euro
25.000 Euro x 0,9 Prozent = 225 Euro
60.500 Euro x 0,4 Prozent = 242 Euro
Summe des Zusatzbeitrages: 1.592 Euro


Juristische Personen

90.000 Euro x 1,25 Prozent = 1.125 Euro
25.000 Euro x 0,9 Prozent = 225 Euro  
85.000 Euro x 0,4 Prozent = 340 Euro
Summe des Zusatzbeitrages: 1.690 Euro